Privathaus Oppach - Eine Oase für Naturliebhaber

8 Gäste
5 Betten
5 Schlafzimmer
2 Badezimmer
Vermieter: Ralf Sauermann Jägerhausstraße 8 02736 Oppach
Kontakt   0172 - 790 47 11            kontakt@ralf-sauermann.de

AGB

§ 5 Ferienwohnungen / Häuser 1. Die Fewo/das FeHa  werden vom Vermieter in einem ordentlichen sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis  zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, Garten, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen die Kosten für verlorene Schlüssel. ( Schließanlage) 2. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung / Häuser  vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung / Häuser , wie Untervermietung , Überbelegung, Störung des Hausfriedens, etc., sowei bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. 3. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. §6 Aufenthalt 1. Die Fewo/das FeHa darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden , ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertag fristlos zu kündigen. 2. Eine Untervermietung und Überlassung der Fewo/ Feha  an Dritte ist nicht erlaubt . Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. 3. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fewo/Feha sowie der Hausordnung – soweit eine solche zum Mietobjekt gehört – einverstanden. Die Einverständiniserklärung erfolgt mit der Zahlung. 4. Bei Verstößen gegen die AGB's oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch oder eine Entschädigung besteht nicht. § 7 Rücktritt durch den Vermieter   1. Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände ( wie z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber)  sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen: beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz- eine Haftung für Anreise – und Hotelkosten wird nicht übernommen. 2. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störung in Wasser- oder Stromversorgung , sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hierweit ausgeschlossen. § 8 Salvatorische Klausel 1. Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.   § 9 Schlußbestimmungen 1. Erfüllungsort ist der Sitz der Pension Sauermann, 01097 Dresden. 2.  Gerichtsstand für unsere Verträge ist Dresden. 3. Die Unwirksamkeit einzelner Punkt berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Punkte. Anstelle einer unwirksamen Regelung tritt eine, ihrem Sinn nach  möglichst nahe  kommende wirksame Regelung. 4. Diese AGB treten am 01.01.2016 in Kraft Dresden den 01.01.2016   ferienobjekte -Sauermann
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne sachliche und rechtliche Regelung. Erst eine von Ihnen als Gast vorgenommene Annahme unseres Angebotes und von uns darauf folgende Reservierungsbestätigung, begründet den Beherbergungsvertrag. Wie alle Verträge kann auch der Beherbergungsvertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Bitte beachten Sie, daß auch durch Ihre telefonische Zusage ein verbindlicher Mietvertrag zustande kommt. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten: § 1 Geltungsbereich 1. Diese AGB sind grundsätzliche Bestandteile jedes Beherbergungsvertrages welchen der      Gast mit der Pension Sauermann abschließt. 2. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer FeWO oder     eines FeHa vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung     ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.     Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung. Verträge können mündlich, telefonisch, per Email oder schriftlich angeboten werden.  Verträge kommen zwischen den Vertragspartnern erst dann verbindlich zustande, wenn dies von der Pension Sauermann  bestätigt wurde und die auf der Bestätigung ausgewiesene Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wurde, oder ein anderer Zahlungsrahmen/ eine andere Zeit vereinbart worden ist.   Der Vertrag  ist auch rechtskräftig bei eine Zahlung bei Schlüsselübergabe. 3. Am Anreisetag steht Ihnen Ihr reserviertes Zimmer, Appartement, FeWo oder FeHa     ab 15.00 Uhr zur Verfügung. 4. Am Abreisetag sollte das Zimmer, Appartement, FeWo oder FeHa bis 10.00 Uhr frei gezogen sein, um uns Gelegenheit zu geben es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. 5. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit uns. § 2 Zahlungsbedingungen 1.   Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Rechnungslegung (wenn nicht anders vereinbart, ist              dies der Tag der Anreise) sofort fällig. Die Zahlung kann bar erfolgen oder bereits im              voraus überwiesen werden, in Raten, oder nach Vereinbarung spätestens zur     Schlüsselübergabe. 2.  Wir sind berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Diese beträgt im Regelfall 10%  des      Gesamtbetrages. § 3 Stornobedingungen 1.  Wenn vorher mit uns nicht anderes schriftlich (E-Mail, Brief) vereinbart wurde, ist die Stornierung wie folgt möglich und eine Gebühr vom Gast wie folgt zu bezahlen.              Des weiteren empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.      60 Tage vor Anreise 30  % des Gesamtpreises      45 Tage vor Anreise 40  % des Gesamtpreises      30 Tage vor Anreise 60  % des Gesamtpreises bis 15 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtpreises   Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.        2.   Wir als Gastgeber sind bemüht, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach                       Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei anderweitiger Vergabe des gebuchten Zimmers hat der verhinderte Gast nur evtl. Differenzen aus dem Vertragsverhältnis zu zahlen.Die Zahlung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter erfolgen.                                                                                                                                                                      Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltende gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach         Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 15,00.- Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkasso anfallen, trägt der Kunde. Kosten der          Zahlung, insbesondere bei der Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Überweisungsgebühren sind vollständig vom Käufer zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist die volle Rechnung spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache    Bargeldzahlungen, keine Schecks. § 4 Haftung 1. Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der Pension oder wird  der Pension Sauermann anderweitig ein Schaden zugefügt, so haftet dieser für die Beseitigung bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf. 2. Wir haften nicht für in der Pension verlorenes Bargeld, Wertsachen etc., es sei denn unser Personal trifft ein Verschulden.
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