Privathaus Oppach - Eine Oase für Naturliebhaber
8 Gäste
5 Betten
5 Schlafzimmer
2 Badezimmer
Vermieter:
Ralf Sauermann
Jägerhausstraße 8
02736 Oppach
AGB
§ 5 Ferienwohnungen / Häuser
1.
Die Fewo/das FeHa werden vom Vermieter in einem ordentlichen sauberen Zustand
mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit
auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet
für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den
Gemeinschaftseinrichtungen, Garten, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder
am Mobiliar. Hierzu zählen die Kosten für verlorene Schlüssel. ( Schließanlage)
2.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in
der Ferienwohnung / Häuser vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das
Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind
hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung /
Häuser , wie Untervermietung , Überbelegung, Störung des Hausfriedens, etc., sowei
bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
3.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu
melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift, sowie die
Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§6 Aufenthalt
1.
Die Fewo/das FeHa darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt
werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden , ist
für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt.
Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertag fristlos zu
kündigen.
2.
Eine Untervermietung und Überlassung der Fewo/ Feha an Dritte ist nicht erlaubt .
Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
3.
Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fewo/Feha
sowie der Hausordnung – soweit eine solche zum Mietobjekt gehört – einverstanden. Die
Einverständiniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
4.
Bei Verstößen gegen die AGB's oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt,
das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch oder eine
Entschädigung besteht nicht.
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
1.
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer Umstände ( wie z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie
andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen: beschränkt
sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz- eine Haftung für Anreise –
und Hotelkosten wird nicht übernommen.
2.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle
Ausfälle bzw. Störung in Wasser- oder Stromversorgung , sowie Ereignisse und
Folgen durch höhere Gewalt sind hierweit ausgeschlossen.
§ 8 Salvatorische Klausel
1.
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird
diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen
Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
§ 9 Schlußbestimmungen
1.
Erfüllungsort ist der Sitz der Pension Sauermann, 01097 Dresden.
2.
Gerichtsstand für unsere Verträge ist Dresden.
3.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkt berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Punkte.
Anstelle einer unwirksamen Regelung tritt eine, ihrem Sinn nach möglichst nahe
kommende wirksame Regelung.
4.
Diese AGB treten am 01.01.2016 in Kraft
Dresden den 01.01.2016 ferienobjekte -Sauermann
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne sachliche und
rechtliche Regelung. Erst eine von Ihnen als Gast vorgenommene Annahme unseres Angebotes und von
uns darauf folgende Reservierungsbestätigung, begründet den Beherbergungsvertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Beherbergungsvertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst
werden.
Bitte beachten Sie, daß auch durch Ihre telefonische Zusage ein verbindlicher Mietvertrag zustande
kommt. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
§ 1 Geltungsbereich
1.
Diese AGB sind grundsätzliche Bestandteile jedes Beherbergungsvertrages welchen der
Gast mit der Pension Sauermann abschließt.
2.
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer FeWO oder
eines FeHa vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung
ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
Verträge können mündlich, telefonisch, per Email oder schriftlich angeboten
werden.
Verträge kommen zwischen den Vertragspartnern erst dann verbindlich zustande, wenn
dies von der Pension Sauermann bestätigt wurde und die auf der Bestätigung ausgewiesene
Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wurde, oder ein anderer Zahlungsrahmen/
eine andere Zeit vereinbart worden ist.
Der Vertrag ist auch rechtskräftig bei eine Zahlung bei Schlüsselübergabe.
3.
Am Anreisetag steht Ihnen Ihr reserviertes Zimmer, Appartement, FeWo oder FeHa
ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
4.
Am Abreisetag sollte das Zimmer, Appartement, FeWo oder FeHa bis 10.00 Uhr frei
gezogen sein, um uns Gelegenheit zu geben es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
5.
Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit uns.
§ 2 Zahlungsbedingungen
1.
Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Rechnungslegung (wenn nicht anders vereinbart, ist
dies der Tag der Anreise) sofort fällig. Die Zahlung kann bar erfolgen oder bereits im
voraus überwiesen werden, in Raten, oder nach Vereinbarung spätestens zur
Schlüsselübergabe.
2.
Wir sind berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Diese beträgt im Regelfall 10% des
Gesamtbetrages.
§ 3 Stornobedingungen
1.
Wenn vorher mit uns nicht anderes schriftlich (E-Mail, Brief) vereinbart wurde,
ist die Stornierung wie folgt möglich und eine Gebühr vom Gast wie folgt zu bezahlen.
Des weiteren empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.
60 Tage vor Anreise
30 % des Gesamtpreises
45 Tage vor Anreise
40 % des Gesamtpreises
30 Tage vor Anreise
60 % des Gesamtpreises
bis 15 Tage vor Anreise
80 % des Gesamtpreises
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-/-Abbruchversicherung wird empfohlen.
2.
Wir als Gastgeber sind bemüht, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei anderweitiger
Vergabe des gebuchten Zimmers hat der verhinderte Gast nur evtl. Differenzen aus
dem Vertragsverhältnis zu zahlen.Die Zahlung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen
ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter
erfolgen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltende gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe
von derzeit 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 15,00.- Euro an uns zu erstatten. Alle
weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkasso anfallen, trägt der Kunde. Kosten der
Zahlung, insbesondere bei der Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde.
Alle Überweisungsgebühren sind vollständig vom Käufer zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist
die volle Rechnung spesenfrei gutzuschreiben.
Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache
Bargeldzahlungen, keine Schecks.
§ 4 Haftung
1.
Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der Pension oder wird
der Pension Sauermann anderweitig ein Schaden zugefügt, so haftet dieser für die
Beseitigung bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf.
2.
Wir haften nicht für in der Pension verlorenes Bargeld, Wertsachen etc., es sei denn unser
Personal trifft ein Verschulden.
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